Wann im Herbst die Reifen gewechselt werden sollten!

21.10.2015

Wer rechtzeitig von Sommer- auf Winterreifen umwechselt, erhöht die Fahrsicherheit und umgeht das Risiko, wegen einer falschen Bereifung den Kaskoschutz im Schadenfall zu verlieren. Erfolgt der Reifenwechsel nicht spätestens bis zum 1. November, riskiert man zudem ein Bußgeld.

Regen, nasses Laub und Glatteis durch Schnee oder überfrierende Nässe – im Herbst und Winter müssen sich die Autofahrer auf diese und andere gefährliche Straßenverhältnisse einstellen. Risikomindernd sind in diesem Fall die für die Jahreszeit entsprechenden passenden Winterreifen. Tests haben gezeigt, dass ein Pkw mit Winterreifen bei 50 km/h nach rund 30 Metern auf vereisten oder verschneiten Straßen zum Stehen kommt. Mit Sommerreifen ist der Bremsweg oft doppelt so lang.

Grund dafür ist zum einen, dass die Materialmischung eines Winterreifens für kältere Temperaturen ausgelegt ist, zum anderen wird ein anderes Profil als bei Sommerreifen verwendet, sodass der Reifen auch bei Kälte, Eis und Schnee den nötigen Grip hat und die Bodenhaftung nicht verliert. Das mindert bei einem plötzlichen Kälte- beziehungsweise Wintereinbruch die Gefahr von Rutschunfällen erheblich. Doch wann sollten Autofahrer von Sommer- auf Winterreifen wechseln?

Bei unter sieben Grad Celsius wird es Zeit

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) rät mit dem Reifenwechsel nicht auf das erste Glatteis zu warten. Prinzipiell empfehlen die Experten spätestens auf Winterreifen umzusteigen, wenn die Außentemperatur längere Zeit unter plus sieben Grad Celsius liegt, da bei kälteren Temperaturen die Griffigkeit von Sommerreifen kontinuierlich abnimmt. Winterreifen sind hingegen speziell für niedrige Temperaturen ausgelegt.

Auch das Gesetz verlangt, dass die Reifen der Witterung angepasst sein müssen. In Österreich besteht diesbezüglich die sogenannte situative Winterausrüstungs-Pflicht für alle Pkws und Lkws bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht.

Auf allen Rädern dieser Fahrzeugtypen müssen gemäß Paragraf 102 Absatz 8a Kraftfahrgesetz vom 1. November bis 15. April des Folgejahres Winterreifen montiert sein, wenn die Straßen mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt sind. Wenn die Straße mit einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, können alternativ auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden.

Mit Sommerreifen kann es teuer werden

Wer sich nicht an die situative Winterausrüstungs-Pflicht oder Winterreifenpflicht hält, muss mit einer Mindeststrafe von 35 Euro rechnen. Werden durch die Pflichtverletzung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann die Geldbuße sogar bis zu 5.000 Euro betragen.

Zudem kann es bei einem Unfall zu Schwierigkeiten mit einer bestehenden Vollkaskoversicherung kommen, wenn man mit den falschen Reifen unterwegs ist. Die Vollkasko kommt unter anderem für Eigenschäden am Pkw auf, welche man fahrlässig durch einen eigenen Fahrfehler verursacht hat. Ist es jedoch für den Fahrer erkennbar, dass Sommerreifen angesichts der Witterungsverhältnisse ungeeignet sind und fährt er damit dennoch los und verursacht deswegen einen Unfall, kann die Vollkaskoversicherung die Leistung wegen „grober Fahrlässigkeit“ anteilig kürzen.

Wer mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt wurde und nicht beweisen kann, dass der gleiche Unfall auch mit einer Winterausrüstung passiert wäre, muss außerdem mit der Anrechnung einer Teilschuld rechnen, selbst wenn die Hauptschuld beim Unfallgegner liegt. Kfz-Experten empfehlen daher, die Winterreifen spätestens ab 1. November bis mindestens 15. April ständig auf dem Fahrzeug zu belassen, auch wenn das so nicht vorgeschrieben ist.

Wann ein Reifen als Winterreifen gilt

Nur Winter-, Ganzjahres- oder auch Allwetterreifen, die mit einem Schneeflockensymbol oder der Bezeichnung „Matsch und Schnee“ (M+S) gekennzeichnet sind, gelten als Winterreifen. Die vorgeschriebene Profiltiefe liegt bei mindestens vier Millimetern bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und fünf Millimetern bei Diagonalreifen. Dies gilt im Übrigen auch für sogenannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen. Jeder Millimeter weniger verschlechtere die Bodenhaftung und damit die Fahrstabilität und die Bremsstärke eines Autos.

Manche Winterreifen sind nur bis zu einer bestimmten Maximalgeschwindigkeit zugelassen. Ob dies im Einzelnen der Fall ist, lässt sich auf der Reifenseitenwand anhand der dort abgebildeten Zahlenreihe erkennen. Die Ziffernreihe 205/50 R 15 82 H bedeutet beispielsweise: Reifenbreite = 205 Millimeter, Reifenhöhe = 50 Prozent der Reifenbreite, R = Radial und 15 = Zoll für den Felgendurchmesser. Die Zahl 82 gibt eine Tragfähigkeit von 475 Kilogramm an und der Geschwindigkeitsindex H bedeutet eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h.

Die Geschwindigkeits-Begrenzungen werden mit folgenden Buchstaben (letzte Ziffer) angegeben: N für bis 140 km/h, P für bis 150 km/h, Q für bis 160 km/h, R für bis 170 km/h, S für bis 180 km/h, T für 190 bis km/h, H für bis 210 km/h, V für bis 240 km/h, VR für über 240 km/h, W für bis 270 km/h, ZR über 240 km/h, Y für bis 300 km/h und YR über 300 km/h.

Besonderheiten beachten

Reifenexperten wie die des BRV empfehlen bei sogenannten UHP-(Ultra-High-Performance) Reifen, also Reifen mit einem hohen Geschwindigkeitsindex, und bei Runflat-Reifen, das sind Reifen, die auch ohne Luftdruck eingeschränkt nutzbar sind, die Montage von einer Fachwerkstatt ausführen zu lassen.

Dies gilt auch für Pkws, die serienmäßig mit einem direkten Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) – hier sind die entsprechenden Sensoren direkt am Reifen aufgebracht – ausgestattet sind. Nach dem EU-Gesetz müssen alle seit 1. November 2014 neu zugelassenen Pkws mit einem direkten oder auch indirekten RDKS ausgerüstet sein. Daher sind bereits jetzt viele Pkws mit einem direkten RDKS unterwegs.

Für die Reifenmontage ist in den genannten Fällen nicht nur eine spezielle Werkstattausrüstung, sondern auch ein besonderes Fachwissen erforderlich.

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