Pensionskontorechner jetzt verfügbar!

10.07.2014

Vier Pensionsversicherungs-Träger stellen einen Pensionskontorechner bereit, mit dem die Versicherten die weitere Entwicklung ihres Pensionskontos abschätzen können. Unter anderem kann der Versicherte feststellen, mit welcher Pension er voraussichtlich rechnen darf, aber auch wie sich durch einen späteren Pensionsantritt seine Pension erhöht.

Im Rahmen der Einführung des neuen Pensionskontosystems wurde jüngst ein Pensionskontorechner online gestellt. Er ist für Versicherte der folgenden vier Pensionsversicherungs-Träger gedacht: Pensionsversicherungs-Anstalt, Sozialversicherungs-Anstalt der gewerblichen Wirtschaft, Sozialversicherungs-Anstalt der Bauern und Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau.

Mit dem Pensionskontorechner können Versicherte die Höhe ihrer künftigen Pension, basierend auf dem heutigen Geldwert, unverbindlich abschätzen – allerdings ohne dass der Rechner auf die Versicherungszeiten zugreift.

Höhe der Alters- und Korridorpension

Das Geburtsdatum, das aktuelle Bruttoeinkommen und der Betrag der Kontogutschrift, der auf der Pensionskontomitteilung zu finden ist, muss der Versicherte selbst eingeben. Im Ergebnis sieht der Versicherte zwei Pensionshöhen, einmal für die normale Alterspension – bei Männern mit 65 Jahren und bei Frauen je nach Geburtsdatum – und einmal für die Korridorpension, also in der Regel bei einem Pensionsantrittsalter von 62 Jahren.

Im Rahmen des sogenannten Pensionskorridors kann man in der Regel zwischen dem 62. und 65. Lebensjahr mit Abschlägen und zwischen dem 65. und dem 68. Lebensjahr mit Zuschlägen eine Pension in Anspruch nehmen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Motivation für späteren Pensionsantritt

Das Pensionskonto soll nach Angaben der Verantwortlichen nicht zuletzt die Motivation zum späteren Pensionsantritt fördern. Sozialminister Rudolf Hundstorfer: „Mit dem Pensionskonto wird die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters unterstützt. Ein Jahr länger arbeiten, bringt in Summe eine Erhöhung der Pension um rund zehn Prozent.“

Wer länger arbeite, werde mit einer höheren Pension belohnt, ein früherer Antritt bedeute Abschläge, unterstreicht auch die Österreichische Sozialversicherung (SVA). Mithilfe von Pensionskonto und Pensionskontorechner könne jeder Versicherte „individuelle Entscheidungen frühzeitig treffen“.

Wirtschaftskammer drängt auf Erweiterung des Rechners

Allerdings ist Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit in der Wirtschaftskammer Österreich, mit dem derzeitigen Rechner noch nicht vollends glücklich. Er hält es für „bedauerlich, dass der Pensionskonto-Onlinerechner vorerst – entgegen ursprünglichen Plänen – keine Berechnungen für Pensionsantritte nach dem Regelpensionsalter zulässt“.

Jeder Versicherte solle einsehen können, wie sich seine Pension beim längeren Verbleib im Arbeitsprozess verändert. Es wäre wünschenswert, wenn die in Aussicht gestellte Erweiterung des Onlinerechners für Vergleichsberechnungen mit längerer Erwerbstätigkeit „rasch umgesetzt würde“, so die Wirtschaftskammer.

Berechnungstool ersetzt keine Fachberatung

Die Dateneingabe in den Pensionskontorechner und die Berechnung benötigt nur wenig Zeit. Die Ergebnisse sollen dem Nutzer letztendlich helfen, seine finanzielle Situation einzuschätzen und zeigen, ob die Altersabsicherung ausreicht oder ob es mögliche Versorgungslücken gibt. Allerdings ersetzt der Pensionskontorechner keine Beratung, denn die Planung der eigenen Altersvorsorge ist hochkomplex und eine individuelle Angelegenheit. Daher empfiehlt sich, eine fachkundige Beratung, beispielsweise durch einen Versicherungsfachmann, in Anspruch zu nehmen.

Dieser kann unter Einbeziehung der Inflation feststellen, ob das voraussichtlich verfügbare Gesamteinkommen für den bisherigen Lebensstandard im Alter ausreicht oder ob noch eine weitere Vorsorge notwendig ist. Dabei wird nicht nur die gesetzliche Pension, sondern auch das eventuell vorhandene sonstige Einkommen aus Einkünften und Kapitalanlagen mitberücksichtigt. Zusätzlich kann der Versicherungsfachmann im Falle einer Absicherungslücke individuell passende, teils auch staatliche geförderte Vorsorgelösungen aufzeigen.

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