Die Hauptursachen für eine stationäre Behandlung!

01.10.2015

Die häufigsten Ursachen, die letztes Jahr zu einem mehrtägigen Klinikaufenthalt führten, waren Krebsleiden und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zwar besteht für jeden zu jeder Zeit das Risiko, durch Unfall oder Krankheit eine stationäre Behandlung zu benötigen, doch wer richtig vorsorgt, kann auch ohne finanzielle Mehrbelastung für einen möglichst angenehmen Spitalsaufenthalt sorgen.

In Österreich wurden letztes Jahr laut Bundesministerium für Gesundheit mehr als 2,8 Millionen stationäre Klinikaufenthalte gezählt. In rund 590.000 Fällen konnten die Patienten die Klinik innerhalb eines Tages wieder verlassen. Im Durchschnitt blieben die Betroffenen jedoch fast 6,5 Tage im Spital.

Die elf häufigsten Diagnosen

Zu den häufigsten Diagnosen, die eine stationäre Unterbringung in einem der 279 österreichischen Krankenhäuser erforderlich machten, gehörten mit über 420.570 Fällen krankhafte Neubildungen wie bösartige Tumore. Weitere Gründe, warum Patienten einen Krankenhausaufenthalt benötigten, waren in 327.374 Fällen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und in 319.061 Fällen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes.

Die vierthäufigste Diagnose, die einen stationären Spitalaufenthalt notwendig machte, waren Verletzungen und Vergiftungen mit 279.818 Fällen. Danach folgen Krankheiten des Verdauungssystems (237.664 Fälle), Augenleiden (197.769 Fälle) und Erkrankungen von Niere, Blase und Genitalorganen (160.723 Fälle).

Auf Platz acht bis zehn der häufigsten Ursachen, warum Patienten eine stationäre Behandlung benötigten, liegen Krankheiten des Atmungssystems (149.004 Fälle), psychische Störungen und Verhaltensstörungen (135.465 Fälle) und Nervenleiden (123.025 Fälle). Ein weiterer häufiger Grund für einen stationären Krankenhausaufenthalten sind Geburten, aber auch Komplikationen im Rahmen einer Schwangerschaft mit 120.187 Fällen.

Sonderklasse-Behandlung

Patienten, die Wert auf eine möglichst komfortable Unterbringung und individuelle Betreuung legen, haben in vielen Krankenhäusern die Möglichkeit diverse Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Je Spital hat man beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt die freie Wahl, von welchem Arzt man behandelt werden möchte oder auch, ob man in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht wird.

Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung derartige Wahlleistungen in der Regel nicht. Derartige Kosten lassen sich jedoch mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung, die eine Unterbringung in einem Sonderklassezimmer mit Chefarztbehandlung beinhaltet, absichern.

Einige private Krankenversicherungs-Polizzen bieten kostenseitig auch die Option auf ambulante Operationen, die Möglichkeit von Eltern, beim eigenen kranken Kind in der Klinik zu bleiben, und/oder die freie Wahl des Spitals, also beispielsweise für die Unterbringung in einer Privatklinik.

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