Wenn es im Ausland zu einem Verkehrsunfall kommt

24.07.2014

Ein Unfall ist für jeden Beteiligten eine Stresssituation. Ist man bei einem Verkehrsunfall im Ausland involviert, kommen häufig auch noch Verständigungsprobleme hinzu. Für eine möglichst schnelle und unproblematische Schadensregulierung sollten insbesondere im Ausland Unfallbeteiligte einige Verhaltensregeln beachten.

Jedes Jahr sind immer wieder auch österreichische Bürger in einen Unfall im Ausland verwickelt. Um gerade in diesem Fall Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Auslandsreisende, die mit ihrem eigenen Kfz unterwegs sind, die „Grüne Karte“, offiziell auch Internationale Versicherungskarte genannt, mitnehmen. Diese wird vom eigenen Kfz-Versicherer kostenlos ausgegeben und bescheinigt das Bestehen des notwendigen Haftpflicht-Versicherungsschutzes nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes.

Empfohlen wird zudem, den mehrsprachigen europäischen Unfallbericht mitzuführen und im Schadenfall unbedingt zu verwenden. Das Formular ist unter anderem beim Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres herunterladbar (BMEAI) oder bei den Kfz-Versicherern erhältlich.

Wann die Polizei zu rufen ist

Ist ein Unfall passiert, kann mit der europaweit geltenden Notrufnummer 112 sowohl vom Handy als auch aus dem Festnetz kostenfrei und teils sogar in verschiedenen Sprachen entsprechende Hilfe wie Polizei und Notarzt angefordert werden.

Wichtig zu wissen: In einigen EU-Ländern wie in Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn ist für die problemlose Schadenregulierung ein polizeiliches Unfallprotokoll notwendig.

Bei hohem Sachschaden, wenn Personen verletzt wurden oder auch wenn ein Unfallbeteiligter sich unkooperativ zeigt und beispielsweise seine Anschrift nicht herausgibt oder gar Unfallflucht begeht, sollte nach Angaben von Verkehrsexperten grundsätzlich die Polizei gerufen werden.

Für eine reibungslose Schadenregulierung

Für eine problemlose Schadenregulierung ist es wichtig, den Unfallhergang und alle notwendigen Daten zu dokumentieren. Dazu gehören Name und Anschrift, Kennzeichen und Name und, wenn vorhanden, Versicherungsschein-Nummer der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, aber auch Namen und Adresse von Zeugen. Der mehrsprachige europäische Unfallbericht hilft dabei, Verständigungsprobleme zu umgehen und keine wichtigen Daten zu vergessen. Gut sind zudem Bilder der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln.

Jeder Unfallbeteiligte sollte eine Kopie oder zumindest ein Foto des ausgefüllten Unfallberichtes erhalten, damit dieser im Nachhinein vom Unfallgegner nicht abgeändert werden kann. Spätestens fünf Tage nach dem Unfall sollte der Unfallbericht per Fax oder Einschreiben-Rückschein an die betreffende Kfz-Versicherung gesendet werden

Wer bei einem Unfall verletzt wurde, sollte sich nach Meinung von Rechtsexperten von einem Arzt des Reiselandes ein Attest ausstellen lassen, um bei Schmerzensgeld-Forderungen keine Schwierigkeiten mit der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu bekommen. Hat der eigene Pkw bei dem Unfall einen Totalschaden erlitten, sollte vor der Verschrottung ein Kfz-Sachverständiger das Fahrzeug begutachten.

Anlaufstellen im Schadenfall

Zusätzliche Informationen, was im Einzelfall nach einem Unfall zu tun ist und wie die Schadenregulierung abläuft, ist der kostenlos herunterladbaren Broschüre „Unfall im EU-Ausland: Praktische Tipps für Autofahrer“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland zu entnehmen.

Das BMEAI rät Auslandsreisenden, sich vor Urlaubsantritt nach dem Korrespondenzinstitut des eigenen Kraftfahrzeug-Versicherers zu erkundigen, um im Schadenfall schnell einen entsprechenden Ansprechpartner zu haben.

Eigene Schadenersatz-Forderungen gegenüber einem Unfallgegner, der sein Fahrzeug in der EU, in Island, in Norwegen oder in Liechtenstein zugelassen hat, können auch in Österreich abgewickelt und eingeklagt werden. Jeder Kfz-Versicherer eines solchen Landes muss einen Beauftragten zur Schadenregulierung in Österreich haben. Weitere Informationen gibt es beim Verband der Versicherungs-Unternehmen Österreichs (VVO) im Internet oder unter der Telefonnummer +43 1711560.

Unterschiede bei der Schadenregulierung

Normalerweise richtet sich die Schadenregulierung nach dem Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Die Höhe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden, aber auch die Kostenarten, die nach einem Unfall erstattet werden, können daher erheblich von den österreichischen Standards abweichen. Umso wichtiger ist eine umfassende Absicherung des eigenen Pkws aber auch des Fahrers und der Insassen.

Bei Auslandsreisen mit dem Pkw sollte der Versicherungsschutz der eigenen Kfz-Haftpflicht und am besten zudem ein Vollkaskoschutz grundsätzlich im jeweiligen Land gelten. Eine Vollkaskoversicherung erstattet unter anderem Schäden am eigenen Auto, die man selbst fahrlässig verschuldet hat oder die durch Naturgewalten oder andere Personen, die nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können, verursacht wurden.

Der Vollkaskoschutz gilt im Rahmen einer Kfz-Versicherung entweder für das ganze Jahr oder kann optional für einen bestimmten Zeitraum in Form einer separaten Reisekasko-Versicherung abgeschlossen werden.

Persönlicher Schutz

Wichtig sind zudem eine ausreichende Unfall- sowie eine Auslandsreisekranken-Versicherung. Zum einen, um bei unfallbedingten Verletzungen ohne eigenes Kostenrisiko optimal medizinisch behandelt zu werden, beispielsweise mit einem Krankenrücktransport, und zum anderen um auch mögliche Folgekosten aufgrund einer bleibenden Gesundheitsschädigung abgedeckt zu wissen.

Hilfreich können auch die von Versicherern angebotenen Serviceleistungen wie eine Pannen- und Abschlepphilfe, eine Kfz-Rückholung und eine Ersatzteilbeschaffung sein.

Diese Leistungen werden entweder optional in der Kfz-Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen oder können in Form eines Schutzbriefes oder eines Sicherheitspasses versichert werden.

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