Was in die Reiseapotheke gehört!

04.07.2014

Bei der Reisevorplanung sollte auch an eine bedarfsgerecht ausgestattete Reiseapotheke gedacht werden, um im Urlaub gesundheitliche Unpässlichkeiten schnell behandeln zu können. Wer chronisch krank ist, muss zudem darauf achten, dass er die notwendigen Medikamente in ausreichender Menge mitführt.

Um gesundheitliche Beschwerden, die möglicherweise während einer Reise auftreten, schnell behandeln zu können, ist es ratsam bestimmte Arzneimittel dabeizuhaben. Besonders da nicht alle Reiseländer eine gleich gute Gesundheitsversorgung bieten wie hierzulande. Nach Angaben von Gesundheitsexperten sollten Reisende alle Medikamente, die zur Hausapotheke gehören, aber auch Arzneimittel gegen typische Reisebeschwerden mitführen.

Wer regelmäßig bestimmte Medikamente einnehmen muss und ins Ausland verreisen möchte, kann zudem nicht immer davon ausgehen, dass die in Österreich erhältlichen Präparate auch dort verfügbar sind. Er muss daher die benötigten Medikamente in ausreichender Menge dabeihaben. Er sollte sich laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorher auch erkundigen, ob und wie er die benötigten Arzneimittel problemlos in das Reiseland einführen kann.

Reiseapotheke für alle

Prinzipiell besteht auch im Urlaub das Risiko, dass man sich kleinere Verletzungen zuzieht. Daher sollten Verbandsmaterial wie Mullbinden, Pflaster und Wundkompressen, aber auch Wunddesinfektionsmittel, eine Salbe gegen Verbrennungen und Verstauchungen sowie eine Pinzette zur Entfernung von Splittern und Zecken ins Reisegepäck.

Neben Erkältungs- und Schmerzmitteln zum Beispiel gegen Kopf- oder Zahnweh sollten auch Arzneimittel gegen Durchfall, Fieber und Lippenherpes, schleimlösende Medikamente, ein Fieberthermometer sowie ausreichend Sonnen- und Insektenschutzmittel mitgenommen werden.

Zudem empfehlen Gesundheitsexperten die Mitnahme eines milden Abführmittels gegen Verdauungsprobleme und Medikamente gegen Sodbrennen und Allergien, sowie ein abschwellendes Nasenspray und Augentropfen gegen trockene Augen. Gegen eine mögliche Reiseübelkeit sollten spezielle Reisekaugummis oder auch -tabletten griffbereit in der Reisetasche sein. Laut Österreichischer Apothekerkammer gehören je nach Reiseziel auch die Arzneimittel zur Prophylaxe spezieller Tropenkrankheiten wie zum Beispiel gegen Malaria in die Reiseapotheke.

Bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme

Alle, die täglich Medikamente einnehmen müssen, wie zum Beispiel die Verhütungspille oder Insulin bei Diabetikern, müssen darauf achten, dass sie ausreichend viel davon im Handgepäck mitnehmen. Damit es bei der Einreise in ein anderes Land keine Probleme gibt, sollten Reisende sich die Gründe dafür kurz vor der Reise von ihrem Hausarzt schriftlich, am besten in deutscher und englischer Sprache bescheinigen lassen.

Hilfreich kann zudem ein mehrsprachiges ärztliches Attest für die medikamentöse Behandlung sein, das neben dem Arzneimittelnamen auch den Wirkstoffnamen enthält. Dies kann bei einer Zollkontrolle Missverständnisse vermeiden. Urlauber, die ein ärztlich verschriebenes Betäubungsmittel benötigen, und maximal 30 Tage in einem Mitgliedsland des Schengener Abkommens verbringen möchten, müssen nach Artikel 75 des Schengener Durchführungs-Übereinkommens sogar eine ärztliche Bescheinigung mitführen.

Das BMG schreibt dazu im Internet: „Für Reisende mit Wohnsitz in Österreich ist die Ausstellung einer von der Bezirksverwaltungs-Behörde des Hauptwohnsitzes zu beglaubigenden Bescheinigung über die ordnungsgemäße Verschreibung vorgesehen, um allfällige Beanstandungen und Probleme auszuschließen.“ Ein Vordruck dieser Bescheinigung kann beim Bundeskanzleramt online heruntergeladen werden.

Für Fernreisen

Für Reisen außerhalb der Länder des Schengener Abkommens, wie zum Beispiel nach Russland oder in afrikanische, amerikanische oder asiatische Staaten, müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Staates beachtet werden. In einigen Ländern kann nämlich die Menge der Medikamente, die eingeführt werden darf, begrenzt sein. Für manche Arzneimittelarten wie Betäubungsmittel kann eine zusätzliche Importgenehmigung verlangt werden oder ein generelles Einfuhrverbot vorliegen.

Länderspezifische Reiseinformationen hierzu können zum Teil im Internetauftritt des Außenministeriums abgerufen werden. Detaillierte Auskunft gibt die jeweilige diplomatische Vertretung des Urlaubslandes. Die Kontaktadressen sind online beim Außenministerium zu finden. Für den Fall, dass man nicht sicher abklären kann, ob ein Medikament in das Urlaubsland eingeführt werden darf oder nicht betont das BMG: „Im Zweifelsfall ist von der Mitnahme – insbesondere suchtgifthaltiger Arzneimittel – auf solchen Reisen im Hinblick auf mögliche Probleme abzuraten.“

Weitere Informationen, was zu beachten ist, wenn man mit Medikamenten verreist, gibt es auf den Webseiten des BMG unter anderem im Internetauftritt des öffentlichen Gesundheitsportals Österreichs und online bei der Österreichischen Apothekerkammer. Prinzipiell sollten Medikamente trocken und kühl gelagert werden. Ist dies bei Reisen in südliche Länder nicht sichergestellt, sollten statt Zäpfchen lieber Säfte, Tabletten, Pulver oder Tropfen mitgeführt werden.

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