Stürme lassen sich nicht aufhalten!

12.03.2015

Immer wieder kommt es hierzulande zu heftigen Stürmen, die hohe Schäden verursachen. Einen hundertprozentigen Schutz, dass das eigene Gebäude oder das Auto dabei nicht beschädigt wird, gibt es nicht. Allerdings lassen sich mit einem passenden Versicherungsschutz wenigstens die finanziellen Folgen eines Sturmschadens auffangen.

Zu den schwersten Stürmen in den vergangenen Jahren zählten beispielsweise ein Föhnsturm im November 2014 sowie die Sturmtiefs und OrkaneXaver“, „Emma“, „Paula“, „Jeanett“, „Kyrill“ „Vivien“ und „Wiebke“. Bei Windgeschwindigkeit über 75 km/h sind Schäden an Häusern und Hausdächern sowie Kaminen und das Abreißen stärkerer Äste keine Seltenheit.

Erreichen die Stürme Windgeschwindigkeiten von rund 200 km/h, können nicht nur Dächer abgedeckt werden, sondern auch Bäume umstürzen sowie größere Gegenstände wie Dachziegel und abgerissene Äste umherfliegen. Laut einer gemeinsamen Klimastudie von Versicherern und Klimaforschern gehen die Experten davon aus, dass die Sturmschäden bis zum Jahr 2100 um mehr als 50 Prozent zunehmen werden.

Finanzieller Schutz ab 60 km/h Windgeschwindigkeit

Nach Angaben des Verbands der Versicherungs-Unternehmen Österreichs betreffen die häufigsten Sturmschäden abgedeckte Dächer, kaputte Schornsteine, abgerissene Dachrinnen und Fensterläden, sowie durch herumwirbelnde Gegenstände oder Äste beschädigte Scheiben oder auch Fahrzeuge. Die meisten dieser Sturmschäden – versicherungstechnisch gilt als Sturm ein Wind mit einer Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h – sind jedoch versicherbar. Allerdings muss dazu eine entsprechende Polizze für das Gebäude, den Hausrat und/oder das Fahrzeug bestehen.

Eine Eigenheim- oder auch Wohngebäude-Versicherung, bei der Sturmschäden eingeschlossen sind, kommt unter anderem für Gebäudeschäden auf, die durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind. Versichert sind in einer solchen Polizze alle fest in das Gebäude eingebauten Gegenstände wie Tapeten und Fliesen, fest verklebte Teppichböden, eine Einbauküche oder auch die fest verbauten Sanitäranlagen. Freistehende Solaranlagen, Glasdächer und sonstige Verglasungen können meist gegen einen Aufpreis mitversichert werden.

Verursacht ein Sturm Schäden an der Wohnungseinrichtung, deckt diese eine bestehende Haushaltsversicherung ab. Zum versicherten Hausrat zählen Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Kleidung, Geschirr, Werkzeug, Elektro- und Hi-Fi-Geräte, Computer und Bücher. Hat ein Mieter Einbauten und Zusatzausstattungen, die der Hausbesitzer normalerweise über eine Eigenheimversicherung abdecken kann, selbst angeschafft und trägt die Verantwortung dafür, gelten auch diese über die Haushalts-Polizze als mitversichert.

Direkte und indirekte Sturmschäden

Ist das Sturmrisiko versichert, leistet die entsprechende Polizze für einen direkten, aber auch für einen indirekten Sturmschaden. Die Gebäude-Versicherung übernimmt zum Beispiel unter anderem die Reparatur eines Hausdaches, wenn ein Sturm einzelne Dachziegel oder auch das ganze Hausdach abgedeckt hat. Sie leistet aber auch bei indirekten Sturmschäden, zum Beispiel wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und dadurch Wände und/oder Fußböden beschädigt werden.

Hat beispielsweise ein durch den Sturm abgebrochener Ast eine Fensterscheibe beschädigt und wurde das im Raum stehende Mobiliar in der Folge durch Regen oder Hagel beschädigt, ist für diesen Fall die Haushaltsversicherung zuständig.

Autobesitzer können sich mit einer Teilkasko-Versicherung, auch Elementarkasko genannt, gegen Sturmschäden am Auto absichern. Versichert sind hier unter anderem Sturmschäden, die durch einen umgestürzten Baum oder umherfliegende Gegenstände wie Äste oder Dachziegel am Fahrzeug verursacht werden, aber auch wenn der Sturm das Fahrzeug zum Kippen bringt.

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