Schutzschirm für Manager!

11.11.2015

Es gibt zahlreiche Fehler und Fallstricke, die für Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte sowie für Kontrollorgane eines Unternehmens wie Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Beirat teuer werden können. Denn für diverse Handlungen und Entscheidungen steht der Verantwortliche persönlich nicht nur bei öffentlichen Stellen wie dem Finanzamt oder sonstigen Behörden, sondern auch bei diversen anderen Stellen in der Haftung.

Je nach Umstand kann beispielsweise ein Vorstand für Fehlentscheidungen von Anteilseignern oder dem Aufsichtsrat der Firma in Haftung genommen, aber auch von Konkurrenten, Kunden oder Mitarbeitern sowie ehemaligen Firmenangehörigen auf Schadenersatz verklagt werden. Unter Umständen haftet er dann auch mit seinem Privatvermögen.

Sorgfaltspflicht

Grundsätzlich unterliegt jeder Manager einer Sorgfaltspflicht gegenüber seinem Unternehmen, das heißt, er darf keine überzogenen Risiken eingehen, muss Entscheidungen sorgfältig treffen und die diversen gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Bereiche mit Haftungsrisiken gibt es viele: von der Personalführung und der Abführung der Sozialabgaben über Investitions-Entscheidungen von Firmenimmobilien und -technik bis hin zur Organisation betrieblicher Abläufe, der Einhaltung von Fristen und dem richtigen Verhalten im Insolvenzfall.

So könnte ein Personalmanager, der die Bewerber für eine Stelle in der Buchhaltung des Unternehmens ungenügend prüft und deswegen einen bereits wegen Betrugs Vorbestraften einstellt, für den Schaden in Haftung genommen werden, wenn dieser Mitarbeiter Firmengelder unterschlägt.

Teure Fehlentscheidungen im Geschäftsleben

Schadenersatz-Forderungen seitens der Gesellschafter einer Firma drohen beispielsweise, wenn ein Geschäftsführer eine von vornherein nicht für die Anforderungen ausreichend dimensionierte IT-Anlage installieren lässt und deshalb teure Nachbesserungen erforderlich sind. Auch wenn beispielsweise Firmengrundstücke aufgrund nicht eingeholter Vergleiche weit unter Marktwert verkauft wurden, kann der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden.

Ebenfalls haftungsrelevant kann es werden, wenn Zahlungstermine, wie sie zum Beispiel für die Zahlung von Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialkassen gelten, nicht eingehalten werden und deswegen Säumniszuschläge zu entrichten sind. Zudem kann es Probleme geben, wenn nicht gerechtfertigte Rechnungen wegen mangelhafter Kontrolle bezahlt wurden.

Zahlreiche Fallstricke für Manager drohen auch hinsichtlich des Insolvenzrechts. So kann ein Unternehmensleiter belangt werden, wenn er weiter Waren einkauft, obwohl sich die Zahlungsunfähigkeit der Firma bereits abzeichnete. Die rechtlichen Grundlagen zur Managerhaftung für Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer sind unter anderem im Aktiengesetz und im GmbH-Gesetz geregelt.

Berufshaftpflicht-Versicherung für Manager

Damit nicht gleich die finanzielle Existenz eines Managers, dem ein Fehler vorgeworfen wird, auf dem Spiel steht, bietet die Versicherungswirtschaft mit der D&O-Versicherung – dies steht für Directors and Officers Liability Insurance – eine entsprechende Absicherungsmöglichkeit an. Es handelt sich hier um eine Berufshaftpflicht-Versicherung für Manager, die zum einen hilft, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren, indem sie beispielsweise die dafür nötigen Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt.

Stellt sich heraus, dass der Versicherte fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hat und er für den dadurch entstandenen Schaden haften muss, wird der Schaden im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme übernommen.

Die D&O-Versicherung wird in den meisten Fällen von den Unternehmen für ihre Führungskräfte abgeschlossen. Doch manche Versicherer bieten auch Polizzen für einzelne Manager, beispielsweise wenn eine Firma keinen entsprechenden Vertrag für seine Unternehmens-Verantwortlichen abgeschlossen hat oder der Versicherungsumfang nach Meinung des Managers unzureichend ist.

Schutz bei fahrlässig verursachten Vermögensschäden

Versichert sind in einer D&O-Polizze üblicherweise fahrlässige Pflichtverletzungen, die einen Vermögensschaden nach sich ziehen können. Bei Vorsatz besteht in der Regel kein Versicherungsschutz, außer dies ist in der D&O-Polizze vereinbart.

Auch übliche unternehmerische und kaufmännische Risiken, wie ein aufgrund einer schlechten Marketingstrategie niedrigerer Umsatz als erwartet, sind nicht versichert.

Erhält der Unternehmens-Verantwortliche eine Anzeige wegen eines angeblichen strafrechtlichen Vergehens, hilft in vielen Fällen eine Spezial-Strafrechtsschutz-Polizze weiter.

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