Neues Pensionskonto-System: Jetzt kontrollieren

20.06.2014

(kunid) Seit Anfang des Jahres wurde ein neues Pensionskonto-System eingeführt, das den Österreichern mehr Transparenz und Planbarkeit für ihre Pension bringen soll. Der Versand der Kontoerstgutschriften für das neue Pensionskonto-System ist kürzlich angelaufen. Der Onlinezugriff auf das Pensionskonto ist nun ebenfalls wieder möglich – wobei die Konten etappenweise aktualisiert werden.

Für jeden, der ab 1. Jänner 1955 geboren und in der gesetzlichen Pensionsversicherung versichert ist, wurde Anfang des Jahres ein Pensionskonto eingerichtet. Darin werden die Beitragsgrundlagen aller erworbenen Versicherungszeiten, beginnend mit dem Kalenderjahr, in dem erstmals ein Versicherungsmonat bestand, bis hin zu dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die Pension fällt, erfasst.

Für dieses neu eingeführte Pensionskonto-System ist der Versand der sogenannten Kontoerstgutschrift für alle, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und vor dem 1. Jänner 2005 mindestens einen Monat der gesetzlichen Pensionsversicherung angehörten, nun angelaufen. Die Versicherten können damit kontrollieren, ob tatsächlich auch alle Versicherungszeiten bis Ende 2013 erfasst sind.

Nicht erfasste Versicherungszeiten unbedingt nachmelden

„Jeder Versicherungsmonat zählt für die Bildung der Kontoerstgutschrift und somit für die künftige Pensionshöhe. Sollten unter Umständen Versicherungszeiten nicht erfasst sein, sollen diese unbedingt dem Pensionsversicherungs-Träger nachgemeldet werden“, macht das Sozialministerium aufmerksam.

Diese Nachmeldung sollte rasch erfolgen. Der Grund: Für die Übertragung aller bisherigen Ansprüche auf das einheitliche Pensionskonto werden zwei fiktive Pensionen errechnet: eine nach neuem Pensionsrecht („Ausgangsbetrag“) und eine nach dem alten („Vergleichsbetrag“). Zweck der Doppelrechnung: Der Ausgleichsbetrag darf nur in bestimmten Grenzen vom Vergleichsbetrag abweichen. Vorteil für die Versicherten: Verluste werden durch die Umstellung auf die neue Pension gedeckelt.

Potenzielle Abweichungen nach oben werden ebenfalls gedeckelt. Wichtig ist, dass diese doppelte Berechnung nur bis Ende 2016 durchgeführt wird. Reicht ein Versicherter bis zu diesem Zeitpunkt eine nachträgliche Änderung von Versicherungszeiten oder Beitragsgrundlagen ein, so wird die Erstgutschrift neu berechnet. Merkt ein Versicherter erst ab 2017, dass es noch etwas nachzutragen gäbe, so wird dies zwar auch dann noch berücksichtigt. Von der Deckelung durch die Vergleichsrechnung kann er allerdings nicht mehr profitieren.

Pensionskonto ist wieder online zugänglich

Wer die Konto-Erstgutschrift bereits erhalten hat, kann sein Pensionskonto mit der Handy Signatur oder Bürgerkarte nun auch online einsehen. Der Internetzugang zum Pensionskonto ist nämlich wieder möglich; in den vergangenen Monaten war er wegen der Umstellung gesperrt gewesen.

Wer die Erstgutschrift noch nicht erhalten hat, bekommt vorerst wenig zu sehen und muss sich noch ein wenig gedulden. Zurzeit werden von den Pensionsversicherungs-Trägern jedoch täglich rund 30.000 Briefe mit Kontoerstgutschriften verschickt, ließ das Sozialministerium vor Kurzem wissen. Allerdings wird es je nach Pensionsversicherungs-Träger noch einige Zeit dauern, bis alle Versicherten eine entsprechende Mitteilung erhalten.

Alleine die Pensionsversicherungs-Anstalt (PVA) muss rund 3,6 Millionen dieser Kontoerstgutschriften erstellen. Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) will ihre knapp 300.000 Versicherten bis Ende Juni angeschrieben haben, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern bis Oktober.

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