Die passende Absicherung für das neue Auto!

22.04.2015

Der Preis für ein neues Auto liegt etwa bei rund ein bis drei Jahresgehältern eines Durchschnittsverdieners. Für viele Käufer wäre es daher schmerzlich, wenn sie zum Beispiel nach einem selbst verschuldeten Unfall für den Schaden am eigenen Fahrzeug selbst aufkommen müssen oder nur einen Teil des Kaufpreises erstattet bekommen.

Ein kurzer unaufmerksamer Moment genügt, um einen Unfall zu verursachen. Wer dabei sein Auto beschädigt, muss ohne den passenden Versicherungsschutz für den eigenen Schaden selbst aufkommen. Gleiches gilt, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde oder der Unfallverursacher nicht zur Haftung herangezogen werden kann, beispielsweise weil er unerkannt flüchtete.

Auch bei einem Schaden durch ein Naturereignis, wie bei einer Überschwemmung oder einem Sturm, bleibt der Pkw-Besitzer auf den Reparaturkosten sitzen, wenn er sich nicht dagegen abgesichert hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nämlich nur für Schäden auf, die man mit dem versicherten Fahrzeug bei anderen verursacht hat. Außerdem lehnt sie unangemessene Schadensforderungen Dritter ab.

Wann eine Vollkasko-Versicherung sinnvoll ist

Grundsätzlich ist daher für jeden, der ein fabrikneues oder auch teures gebrauchtes Fahrzeug besitzt, oder der nach einem Totalschaden aus finanziellen Gründen kein vergleichbares Fahrzeug kaufen könnte, eine Vollkasko-Versicherung empfehlenswert.

Diese leistet nämlich bei Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn sie vom Fahrer selbst fahrlässig verursacht wurden. Sie deckt aber auch Schäden durch Dritte ab, die nicht zum Schadenersatz herangezogen werden können.

Zudem sind im Vollkasko-Schutz automatisch die in der Teilkasko-Versicherung – auch Elementarkasko genannt – abgesicherten Risiken enthalten. Versichert sind in der Teilkasko in der Regel Beschädigungen durch Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck sowie durch einen Unfall mit Haarwild oder Glasbruchschäden.

Unterschied zwischen Neu- und Marktwert

Bei vielen Kfz-Kaskotarifen wird bei einem Totalschaden oder bei Verlust des Pkws durch Diebstahl oft nur der Marktwert, also der Wert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalles, gezahlt. Allerdings verlieren Neufahrzeuge häufig bereits innerhalb eines Jahres zwischen 20 und 25 Prozent an Wert. Danach beträgt der Verlust in der Regel jährlich nochmals rund zehn Prozent oder mehr.

Nach einem selbst verschuldeten Unfall mit Totalschaden oder nachdem der Pkw gestohlen wurde, würde der Geschädigte den Marktwert erstattet bekommen, was aufgrund des Wertverlustes gegenüber dem Kaufpreis erhebliche finanzielle Einbußen mit sich bringt. Oftmals kann in der Vollkaskoversicherung auch eine Neupreis- beziehungsweise Neuwertentschädigung teils gegen Aufpreis versichert werden.

Je nach Vereinbarung wird dann der Neuwert nach einem Totalschaden oder im Falle eines Diebstahls erstattet, wenn der Pkw am Unfalltag nicht älter als das in der Polizze festgelegte Fahrzeugalter, beispielsweise bis sechs Monate nach der Erstzulassung, ist. Bei vielen Polizzen staffelt sich dann die Entschädigungshöhe bei einem Totalschaden abhängig vom Listenpreis je nach Fahrzeugalter. Tritt der Schaden zum Beispiel zwischen dem sechsten und zwölften Monat nach der Erstzulassung ein, würden je nach Vereinbarung immerhin noch 90 Prozent des Neupreises erstattet.

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