Der Tod kostet nicht nur das Leben!

23.03.2015

Eine Beerdigung kann je nach Ausführung schnell im vier- oder fünfstelligen Bereich liegen. Denn nicht nur Sarg und Grabstein, auch andere Ausgaben wie Grabnutzungsgebühren sowie weitere Kosten für Überführung, Blumenschmuck, Traueranzeigen und Trauerfeier fallen an. Bereits zu Lebzeiten kann man jedoch mit einer Sterbegeld-Versicherung sicherstellen, dass die Hinterbliebenen nicht durch die Beerdigungskosten belastet werden.

Viele Lebensversicherer bieten eine Sterbegeldversicherung an. Bei einer solchen Polizze zahlt der Versicherungsnehmer über eine bestimmte Vertragslaufzeit oder bis zu einem bestimmten Höchstalter einen geringen monatlichen Betrag ein. Nach dem Tod der versicherten Person wird dann die vereinbarte Versicherungssumme an den Begünstigten zum Beispiel für die Begleichung der Beerdigungskosten ausbezahlt.

Die Einzahlphase beträgt in der Regel maximal zehn, 20 oder 30 Jahre oder läuft bis zu einem Höchstalter von 85 Jahren. Bei einigen Versicherern ist statt einer kontinuierlichen Zahlweise auch eine Einmalzahlung möglich.

Auszahlung an einen Begünstigten oder ein Beerdigungsinstitut

Entsprechend den der Polizze zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen kann eine Wartezeit zum Beispiel von sechs Monaten oder von vier Jahren gelten. Tritt der Tod während der Wartezeit ein, wird ein in den Bedingungen festgelegter Teil der vereinbarten Summe ausgezahlt. Stirbt die versicherte Person nach der Wartezeit, wird die gesamte Versicherungssumme fällig. Je nach Vereinbarung ist es zudem möglich, dass die gesamte Versicherungssumme ausbezahlt wird, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalles auch innerhalb einer vereinbarten Wartezeit stirbt.

Als Begünstigten kann der Versicherungsnehmer einen Erben oder auch einen anderen Vertrauten festlegen. Im Todesfall bekommt dieser das Geld ausgezahlt. In vielen Polizzen kann aber auch vereinbart werden, dass die Summe direkt an ein bestimmtes Bestattungsinstitut gezahlt wird. Viele Sterbegeldversicherer arbeiten diesbezüglich auch mit entsprechenden Unternehmen zusammen.

Einige Versicherer bieten außerdem sogenannte Assistance-Leistungen wie die Vermittlung eines Bestatters vor Ort als Zusatz an. Die Höhe der Prämien für eine Sterbegeldversicherung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluss. Dabei gilt, je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss, desto niedriger ist der Beitrag.

Sie möchten nähere Informationen bzw. ein konkretes Angebot?

Kontaktieren Sie uns bitte unter

Wien: Roland Vehzely Telefon 0699-14445500

Tirol: Martin Kirchebner Telefon 0699-14445501

empty