Das neue Pensionskonto!

10.04.2014

Ab Mitte des Jahres sollen die Österreicher nach und nach ihr individuelles neues Pensionskonto einsehen können. Derzeit werden allfällige Lücken im Versicherungsverlauf geschlossen – viele Österreicher haben aber ihren Fragebogen noch nicht an ihren Pensionsversicherungs-Träger retourniert. Fehlende Zeiten können schlimmstenfalls zu einer niedrigeren Pension führen.

Seit dem 1. Jänner 2014 gilt in Österreich das neue, einheitliche Pensionskonto, das die bisherige Parallelrechnung ablöst. Es soll Pensionsversicherten validere Einblicke in die angesammelten individuellen Pensionsansprüche geben. Während die Pensionen der bis zum 31. Dezember 1954 Geborenen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungs-Gesetz (ASVG) berechnet werden, sind in dem neuen Pensionskonto alle ab 1. Jänner 1955 Geborenen erfasst. Besser gesagt: werden erfasst. Nutzen kann man das neue Pensionskonto derzeit nämlich noch nicht.

Wer versucht, online auf sein Pensionskonto zuzugreifen, erhält lediglich die Information: „Im Laufe des Jahres 2014 erhalten Sie automatisch Ihre Pensionskontomitteilung zugesandt. Sobald diese bei Ihnen einlangt, ist Ihr neues Pensionskonto auf aktuellem Stand und Sie können dieses jederzeit einsehen.“ Sozialminister Rudolf Hundstorfer bezeichnete vor Kurzem die derzeit laufende als die „größte Verwaltungsreform“ der Zweiten Republik – und appellierte an die Mitwirkung der Versicherten.

Zahlreiche Versicherte haben Daten noch nicht ergänzt

Allein die Pensionsversicherungs-Anstalt (PVA) muss 3,6 Millionen sogenannte „Kontoerstgutschriften“ erstellen. Diese wird für all jene ab 1. Jänner 1955 Geborenen erstellt, die bis zum 31. Dezember 2004 mindestens einen Versicherungsmonat erworben haben. Alle Anwartschaften, die ein Versicherter bis 31. Dezember 2013 gesammelt hat, werden berücksichtigt. Von diesen 3,6 Millionen betroffenen Versicherten weisen laut PVA-Obmann Manfred Felix 2,4 Millionen Lücken im Versicherungsverlauf auf, zum Beispiel aufgrund von Arbeitszeiten im Ausland.

Um diese Lücken zu schließen, wurden bzw. werden die Versicherten verständigt und um Bestätigung beziehungsweise Ergänzung fehlender Angaben ersucht. Die Rücklaufquote liege derzeit bei etwa 50 Prozent, erklärte Felix. Nicht rechtzeitig gemeldete Versicherungszeiten können zu einer niedrigeren Pension führen. Versicherte, die keine Lücken in ihrem Versicherungsverlauf aufweisen, oder ihre Daten bereits ergänzt haben, werden demnächst ebenfalls verständigt. Ab Juli folge dann planmäßig die Information über die Kontoerstgutschrift.

„Es wird zirka drei bis vier Monate dauern, bis alle ihre Kontoerstgutschrift in Händen haben“, so Felix. Mit Erhalt der Mitteilung sei das Konto online abrufbar. Ab Mitte 2015 soll dann auch ein Rechner zur Verfügung stehen, mit dessen Hilfe sich die künftige (theoretische) Pensionshöhe bzw. die Auswirkungen eines früheren oder späteren Pensionsantritts eruieren lassen. Die tatsächliche Pensionshöhe kann freilich erst am Ende des Berufslebens festgestellt werden, wenn der komplette Einkommensverlauf vorliegt.

Für manche gibt es den Pensionsrechner wahrscheinlich noch heuer

Bei der Sozialversicherungs-Anstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) ist der Weg ein etwas anderer. Weil die Werte für 2013 noch nicht vorliegen, werde die SVA erstmals im Juni an die Versicherten herantreten und diese um Datenprüfung beziehungsweise -ergänzung ersuchen. Sobald die Steuerbescheide vorliegen, werde die endgültige Kontogutschrift erstellt.

Da die Einkommensentwicklung bei Selbstständigen laufenden Schwankungen unterliege, arbeite die SVA derzeit an einem eigenen Pensionsrechner, der auf der vom Versicherten erwarteten Einkommensentwicklung basiert. Er soll noch heuer zur Verfügung stehen.

Mithilfe des Pensionskontos werden sich Experten zufolge die Bürger letztendlich besser auf die künftige Pensionshöhe einstellen und rechtzeitig entsprechend reagieren können, etwa mit dem Abschluss einer privaten Vorsorge oder der Wahl des Pensionsantritts-Zeitpunkts.

Anreize zum längeren Arbeiten

Auch Hundstorfer wies auf das Bonus/Malus-System hin: „Dass sich Weiterarbeiten auch lohnt, sieht jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer im individuellen Pensionskonto schwarz auf weiß. Unser Ziel ist es, Menschen länger im Erwerbsleben zu halten.“

Das Pensionskonto solle – soweit dies einem Erwerbstätigen gesundheitlich möglich sei – positive Anreize zum längeren Arbeiten schaffen. Der Unterschied kann, je nach gewähltem Antrittsalter, tatsächlich massiv sein, wie die PVA in einem Fallbeispiel für eine Person mit 45 Versicherungsjahren vorrechnet.

Ein durchschnittliches Brutto-Einkommen von 2.200 Euro pro Monat ergibt in diesem Fallbeispiel bei einem Pensionsantritt 2017 mit 62 Jahren eine Bruttopension von 1.560 Euro. Bei einem Pensionsantritt mit 67 erhält sie 2.244 Euro – ein Unterschied von 43,8 Prozent.

Online-Informationsquellen

Wie groß der Umstellungsaufwand allein in Bezug auf Papierverbrauch, Druck und Versand der Kontoerstgutschrift ist, hat die PVA für ihren Bereich wie folgt errechnet: Rund 45 Tonnen Papier werden bewegt, die Kosten belaufen sich auf 39 Millionen Euro.

Hundstorfer sieht darin einen notwendigen Einmalaufwand für eine Systemumstellung, die für die nächsten Jahrzehnte halten soll. Immerhin bestehe auch das derzeitige System seit 60 Jahren.

Vor allem aber: Wenn das neue Pensionskonto die Versicherten dazu veranlasse, auch nur zwei Wochen später in Pension zu gehen, habe es sich bereits ausgezahlt. Ein um zwei Wochen späterer Antritt bringe nämlich eine Ersparnis von 50 Millionen Euro. Informationen zum neuen Pensionskonto gibt es online bei:

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